Schwangerschaftsbetreuung

Nach Feststellung der Schwangerschaft und gynäkologischer Untersuchung erfolgt zur 1. Beratung in der Schwangerschaft eine ausführliche Erhebung der Krankheitsvorgeschichte der Schwangeren auch mit Schwerpunkt auf Erkrankungen in der Familie und möglicher genetischer Erkrankungen in der Familie des Kindsvaters in unserer Praxis in Chemnitz.

Sie sind schwanger. Wie geht es nun weiter?

Nach Feststellung der Schwangerschaft und gynäkologischer Untersuchung erfolgt zur 1. Beratung in der Schwangerschaft eine ausführliche Erhebung der Krankheitsvorgeschichte der Schwangeren auch mit Schwerpunkt auf Erkrankungen in der Familie und möglicher genetischer Erkrankungen in der Familie des Kindsvaters in unserer Praxis in Chemnitz.

Es erfolgt eine Beratung über die Ernährung in der Schwangerschaft und empfohlener Einnahme von Jod, Folsäure und Vitamin D, der Vermeidung von Risikofaktoren, der Umgang mit Genussmitteln, Arzneimitteln und Nikotin, eine Beratung zu möglichen Risiken am Arbeitsplatz, zu Reisen, Sport und der empfohlenen Geburtsvorbereitung. Eine Beratung zu Anlaufstellen zur möglichen Beantragung von sozialen Hilfen, welche bis zur 20. Schwangerschaftswoche beantragt werden müssen, erfolgt ebenfalls.

Danach erfolgt eine Blutentnahme zur Bestimmung der Blutgruppe, zum Ausschluss bestimmter Infektionskrankheiten bzw. der Feststellung der Immunität gegenüber bestimmten Infektionen und ein Antikörpersuchtest. Über die Möglichkeit eines HIV-Tests im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge wird beraten.

Sie bekommen Ihren Mutterpass ausgestellt.

Bei den folgenden Vorsorgeuntersuchungen, die bis zur 30. Schwangerschaftswoche aller 4 Wochen, danach aller 2 Wochen durchgeführt werden, erfolgt eine Bestimmung des Gewichts, des Blutdrucks und eine Urinuntersuchung. Ab der vollendet 28. Schwangerschaftswoche werden wird ein CTG geschrieben, welches die Herzfrequenz des Kindes in Abhängigkeit von der Zeit aufzeichnet und uns ein Bild über die gute „Kondition“ ihres Kindes liefert. Nach den Mutterschaftsrichtlinien werden Ultraschalluntersuchungen und weitere Blutuntersuchungen durchgeführt, das Wachstum und die normale Entwicklung des Kindes verfolgt. Gegebenenfalls werden bei Störungen des Verlaufs die Häufigkeit und der Umfang der Untersuchungen angepasst auch möglicherweise in Zusammenarbeit mit den Intensivschwangerenberatungen der Frauenkliniken.

Die ausführlichen Mutterschaftsrichtlinien können auf der Website des gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen https://www.g-ba.de  eingesehen werden.

Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft

Welche Basis-Ultraschalluntersuchungen gibt es in der Schwangerschaft?

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind und nicht als Risikoschwangere gelten, werden Ihnen drei Basis- Ultraschalluntersuchungen angeboten. Diese Untersuchungen liefern grundlegende Informationen über die Schwangerschaft, etwa wie groß das Ungeborene ist und wie es liegt.

Die Frauenärztin oder der Frauenarzt schaut nach der Lage des Mutterkuchens (Plazenta) und der Fruchtwassermenge. Die Größe des Kindes wird gemessen und im Mutterpass in einer Wachstumskurve dokumentiert. Die Untersuchungsergebnisse können dabei helfen, die Geburt vorzubereiten. Bei allen drei Ultraschalluntersuchungen wird überprüft,
ob sich das Ungeborene altersgerecht entwickelt, ob es sich vielleicht um Mehrlinge handelt und ob es Hinweise auf Entwicklungsstörungen gibt.

Darüber hinaus wird bei den einzelnen Untersuchungen Folgendes untersucht:

1. Basis-Ultraschalluntersuchung (9. bis 12. Schwangerschaftswoche)
Der erste Basis-Ultraschall dient vor allem dazu, die Schwangerschaf zu bestätigen. Es wird geprüft, ob sich die befruchtete Eizelle in der Gebärmutter eingenistet und zu einem Embryo oder Fötus entwickelt hat. In den ersten Schwangerschaftswochen spricht man von einem Embryo, nach der 10. Woche von einem Fötus.
Beim ersten Ultraschall können bereits die Körperlänge oder der Durchmesser des Kopfes gemessen werden. Die Ergebnisse helfen dabei, die Schwangerschaftswoche und den voraussichtlichen Geburtstermin zu schätzen. Die Frauenärztin oder der Frauenarzt kontrolliert auch, ob ein Herzschlag feststellbar ist und ob es sich um
Mehrlinge handelt.

2. Basis-Ultraschalluntersuchung (19. bis 22. Schwangerschaftswoche)
Beim zweiten Ultraschall können Sie zwischen zwei Alternativen wählen, um eventuelle Auffälligkeiten zu erkennen:

a) Einer „Basis-Ultraschalluntersuchung“
b) Einer „erweiterten Basis-Ultraschalluntersuchung“

Wenn Sie sich für eine Basis-Ultraschalluntersuchung entscheiden, werden die Größe von Kopf und Bauch des Kindes sowie die Länge des Oberschenkelknochens gemessen. Außerdem wird die Position der Plazenta in der Gebärmutter beurteilt. Wenn die Plazenta besonders tief sitzt, können bei der weiteren Betreuung und für die Geburt besondere Vorkehrungen nötig werden.
Wenn Sie sich für einen erweiterten Basis-Ultraschall entscheiden, werden zusätzlich folgende Körperteile
genauer untersucht:

Kopf
Hals und Rücken
Brustkorb
Rumpf

Auch der erweiterte Basis-Ultraschall wird in der Regel von Ihrer Frauenärztin oder Ihrem Frauenarzt durchgeführt, wenn sie oder er eine entsprechende Wissensprüfung absolviert hat. Andernfalls ist eine Überweisung an eine andere Frauenarztpraxis nötig.

3. Basis-Ultraschalluntersuchung (29. bis 32. Schwangerschaftswoche)
Beim dritten Basis-Ultraschall werden Kopf, Bauch und Oberschenkelknochen gemessen. Auch die Lage des Kindes und sein Herzschlag werden kontrolliert. Sollte ein Ultraschall auf Auffälligkeiten hindeuten oder zu unklaren Ergebnissen führen, können diese durch weiterführende Untersuchungen abgeklärt werden.
Welche zusätzlichen Untersuchungen infrage kommen, können Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt besprechen.

Was gehört nicht zum Basis-Ultraschall?

Wenn es besondere medizinische Gründe gibt, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen auch weitergehende Ultraschalluntersuchungen. Nicht zum Basis-Ultraschall gehört zum Beispiel der sogenannte Fein-Ultraschall (Organ-Ultraschall) durch besonders spezialisierte Frauenärztinnen und Frauenärzte. Er kann sinnvoll sein, wenn etwa eine Schwangerschaft als Risikoschwangerschaft eingeschätzt wird oder wenn andere Untersuchungen zu unklaren Ergebnissen geführt haben. Ein Fein-Ultraschall ist auch ohne medizinische Begründung möglich.

Er ist dann aber eine individuelle Gesundheitsleistung (IGeL), die selbst bezahlt werden muss. Auch alle weiteren Ultraschalluntersuchungen, die keinen konkreten medizinischen Anlass haben, müssen selbst bezahlt werden. Untersuchungen, in denen gezielt nach Hinweisen auf genetisch bedingte Auffälligkeiten gesucht wird, unterliegen dem Gendiagnostikgesetz. Dazu gehört beispielsweise der Nackentransparenz-Test, bei dem mittels Ultraschall nach Hinweisen zum Beispiel auf ein Down-Syndrom gesucht wird.

Vor solchen Untersuchungen sind Ärztinnen und Ärzte zu einer besonderen Aufklärung und genetischen Beratung verpflichtet. Dabei geht es nicht nur um medizinische Fragen, sondern auch um psychische und soziale Belange, die im Zusammenhang mit der Untersuchung und ihren Ergebnissen von Bedeutung sein können.
Auch beim Basis-Ultraschall können Auffälligkeiten am Ungeborenen entdeckt werden, die verschiedene, auch genetische, Ursachen haben können. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt muss Ihnen dann ebenfalls eine besondere Beratung anbieten.

© Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

Alle Informationen hier als Download
Flyer Ultraschalluntersuchungen

Schwangerschaftsdiabetes

Die wichtigsten Informationen

Bei einem Schwangerschaftsdiabetes sind die Blutzuckerwerte erhöht. Damit nimmt das Risiko für bestimmte seltene Geburtskomplikationen etwas zu. Das Risiko kann aber meist schon durch eine Umstellung der Ernährung wieder normalisiert werden.

Wenn Schwangerschaftsdiabetes festgestellt wird, eröffnet dies die Möglichkeit, selbst etwas dagegen zu tun.
Die weitaus meisten Frauen mit Schwangerschaftsdiabetes haben eine ansonsten normale Schwangerschaft und bringen ein gesundes Kind zur Welt.

Schwangerschaftsdiabetes bedeutet nicht, dass Sie dauerhaft zuckerkrank sind (Diabetes Typ 1 oder Typ 2).

Sie haben Anspruch auf einen Test auf Schwangerschaftsdiabetes. Sie haben selbstverständlich auch das Recht, diesen Test abzulehnen.

Was ist Schwangerschaftsdiabetes?

Bei den meisten Frauen bleiben die Blutzuckerwerte während der Schwangerschaft normal. Wenn der Blutzucker während der Schwangerschaft jedoch bestimmte Werte übersteigt, sprechen Fachleute von Schwangerschaftsdiabetes.
Sehr hohe Blutzuckerwerte können ein Zeichen sein, dass eine Frau schon vor der Schwangerschaft einen Diabetes aufwies, ohne davon zu wissen. Diesen Frauen wird eine besondere Betreuung angeboten, über die Ärztinnen und Ärzte dann informieren.

Erhöhte Blutzuckerwerte treten häufiger bei Frauen mit starkem Übergewicht, mit Verwandten mit Diabetes oder einem früheren Schwangerschaftsdiabetes auf. Vielleicht wird Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Sie schon zu Beginn der Schwangerschaft nach solchen Faktoren fragen und dann zu einem Test raten.

© Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

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Merkblatt Schwangerschaftsdiabetes