Krebsvorsorge

Jährlich sterben in Deutschland ca. 106.000 Frauen an den Folgen von Krebs. Sie haben das Recht auf jährliche gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen. Nutzen Sie diese um ein gesundes Leben zu führen.

Voruntersuchungen retten Leben

Als gesetzlich versicherte Patientin haben Sie vom Beginn des 20. Lebensjahres an einen jährlichen Anspruch auf eine gynäkologische Krebsvorsorgeuntersuchung.

Diese beinhaltet die Spiegeleinstellung des Muttermundes, die Tastuntersuchung von Gebärmutter und Eierstöcken, vom 30. Lebensjahr an die Tastuntersuchung der Brust und nach dem 50. Geburtstag auch die Tastuntersuchung des Enddarms und ein Test auf okkultes (nicht sichtbares, verstecktes) Blut im Stuhl .Dieser Test wird in unserem Partnerlabor Labopart- Medizinische Laboratorien ausgewertet.

Ab dem 55. Geburtstag können Sie sich entscheiden, ob Sie diesen Test aller 2 Jahre durchführen möchten oder sich zu einer Darmspiegelung überweisen lassen.

Seit 2020 gibt es eine neue Krebsfrüherkennungsrichtlinie zur Prävention des Muttermundskrebses. Diese beinhaltet bei Frauen zwischen 20 und 34 Jahren weiterhin die jährliche Abnahme des Zellabstrichs vom Muttermund. Bei Frauen ab 35 Jahren wird ein kombinierter Abstrich zur Beurteilung der Zellen und ein Abstrich auf das Vorhandensein von Humanen Papillomaviren (HPV- Diagnostik ) gemacht. Diese Viren gelten als Ursache für Zellveränderungen am Gebärmutterhals über Vorstufen bis hin zum Gebärmutterhalskrebs. Eine Infektion mit diesen Viren bedeutet nicht, dass man diese Zellveränderungen auch entwickelt. Die Infektion mit dem Virus kann auch schon sehr lange Zeit bestehen, ohne dass sich Zellveränderungen ausbilden und diese Veränderungen bilden sich auch nur bei enem kleinen Prozentsatz betroffener aus.

Bei Nachweis einer HPV- Infekion erfolgt weiterhin ein jährlicher Zellabstrich mit HPV- Diagnostik, wenn diese Viren nicht nachgewiesen werden wird der Test aller 3 Jahre wiederholt.

Die frauenärztliche Vorsorgeuntersuchung ist weiterhin jährlich empfohlen und ein Bestandteil der Vorsorgeleistungen der Krankenkassen.

Ein jährlicher Zellabstrich ist auch weiterhin als Wunschleistung möglich. Sie bekommen dann für diese Untersuchung eine Rechnung von unserem Zytolabor (Diagnosticum Stollberg- Niederdorf) gestellt.

Frühstadien von Eierstockskrebs und Krebs der Gebärmutterschleimhaut sind nicht tastbar. Durch eine vaginale Ultraschalluntersuchung können oftmals Veränderungen schon frühzeitig sichtbar gemacht werden. Diese empfehlenswerte Untersuchung ist kein Bestandteil der Krebsvorsorge der gesetzlichen Krankenkasse, kann aber auf Wunsch als privat zu erstattende sinnvolle Ergänzung der Vorsorgeuntersuchung durchgeführt werden. Die Kosten können Sie beim Praxispersonal oder bei mir erfragen.

Bitte teilen Sie mir vor Beginn der Untersuchung mit, ob Sie diese zusätzliche Untersuchungen wünschen.

Informationsmaterial zum Download:
Gebärmutterhalskrebs Früherkennung f. Frauen zwischen 20 - 34 Jahren
Gebärmutterhalskrebs Früherkennung f. Frauen ab 35 Jahren
Darmkrebs Früherkennung f. Frauen ab 50 Jahren